Führerscheinmedizin
Die Berechtigung zum Fahren von Kraftfahrzeugen bestimmter
Klassen kann ab einem bestimmten Lebensalter eine internistisch-kardiologische
Untersuchung notwendig machen.
Auch wenn die Kfz-Behörde aus anderen Gründen Kenntnis
von internistischen Erkrankungen bekommt, die möglicherweise
die Tauglichkeit zum Führen eines Kfz einschränken, kann
sie spezielle Untersuchungen und Gutachten anordnen.
Solche Untersuchungen und Gutachten können nur von ärztlichen
Stellen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
erstellt werden.
Unsere Praxis hat diese Qualifikation und kann diese Leistungen
erstellen.
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